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Frauen für Frieden zur BT-Wahl

Die Frauen für Frieden Karlsruhe haben Karlsruher Kandidat*innen zur Bundestagswahl in einem Brief  gefragt, für welche friedenspolitischen Zielsetzungen sie sich einsetzten werden.

Wir veröffentlichen diesen Brief und die Antworten nach und nach in der Reihenfolge des Eingangs:

Brief Frauen für Frieden Karlsruhe

Antworten:

Parsa Marvi (SPD)

Ingo Wellenreuther (CDU)

Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen)

Michel Brandt (Die Linke)

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Keine Waffenexporte nach Kolumbien

Mit freundlicher Genehmigung der DFG/VK Karlsruhe Links zum Video von der Performance anlässlich des Sig Sauer-Prozesses:

Youtube Video zur Aktion

Facebook Video zur Aktion

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Städtepartnerschaften für den Frieden

Anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf Russlandam 22. Juni 2021 und des derzeit angespannten Ost-West-Verhältnisses sind die knapp 100 deutsch-russischen Städtepartnerschaften Hoffnungszeichen der Verständigung auf lokaler Ebene, die mahnen: Nie wieder Krieg! Und: Es braucht eine neue Entspannungspolitik.

In der Aufzeichnung einer Sendung vom 19. Mai 2021 im Rahmen von Transparenz TV und der Sendereihe „Friedensfragen mit Clemens Ronnefeldt“ erläutert Eva Aras, wie die Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd auf lokaler Ebene zur gegenseitigen Verständigung und damit auch zum Frieden beitragen kann.

Link zur YouTube-Aufzeichnung

Eva Aras war beruflich Lehrerin für Geschichte und Russisch in Köln und ist seit einigen Jahren ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd, dem früherenStalingrad. 


1988 startete eine offizielle Städtepartnerschaft zwischen Köln und Wolgograd, ein Jahr später wurde der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd gegründet. 


Ab 1991 begann die Unterstützung von russischen Zwangsarbeiter*innen inWolgograd, die im zweiten Weltkrieg in Deutschland unter dem NS-Regimegelitten hatten. Die Stadt Köln und auch die Stiftung „Erinnern, Verantwortung, Zukunft“ unterstützen diese Friedensarbeit.

Seit 2002 gibt es  einen mobilen Hilfsdienst für diese ehemaligen Zwangsarbeiter*innen.


Ebenfalls im Jahre 2002 erschien das Buch „… und die Wolga brannte.Überlebende aus Stalingrad erinnern sich.“ 50 Menschen aus Wolgograd schreiben darin, was sie als Jugendliche vor 70 Jahren in der Schlacht von Stalingrad erlebt haben. Es gibt eine russische und eine deutsche Ausgabe, die großes Echo in beiden Städten hervorrief.


Auf kulturellem Gebiet und sportlichen Gebiet gibt es Austauschprogramme zwischen Köln und Wolgograd, die in der Sendung vorgestellt werden.

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Arun Gandhi im Gespräch

Mit freundlicher Genehmigung der DFG/VK Karlsruhe präsentieren wir einen Link zu Aufzeichnungen von der Tollhaus-TV#15-Veranstaltung vom 29. Mai 2021:

Wut ist ein Geschenk – Sanftmut kann die Welt erschüttern
Arun Gandhi im Gespräch mit jungen und alten Friedensaktivist:innen

Die Veranstaltung mit Arun Gandhi war ursprünglich in Präsenz geplant und eine der ersten, die im März letzten Jahres im Tollhaus abgesagt werden musste. Jetzt konnte sie glücklicherweise in der Reihe Tollhaus-TV in Kooperation mit der Regionalstelle Karlsruhe der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)  und der Arbeitsstelle Frieden der evangelischen Landeskirche in Baden und mit finanzieller Unterstützung des Kulturamts der Stadt Karlsruhe nachgeholt werden.

Arun Gandhi ist der fünfte Enkel von Mahatma Gandhi. Er arbeitete 30 Jahre lang als Journalist für die Times of India, schrieb für die Washington Post und ist Präsident des Gandhi Worldwide Education Institute. Als 12-Jähriger lebte Arun Gandhi bei seinem Großvater Mahatma Gandhi zwei Jahre im Ashram Sevagram in Zentralindien. 2017 veröffentlichte er das Buch „Wut ist ein Geschenk“, in dem Arun Gandhi die nachhaltigen Lehren der Erziehung durch seinen Großvater schildert, die sein ganzes weiteres Leben prägten. Im Gespräch mit jungen und alten Friedensaktivist:innen im Tollhaus-TV schildert Arun Gandhi sehr anschaulich wie wichtig gerade in unserer heutigen Zeit die auf den Prinzipien von Liebe, Verständnis, Akzeptanz und Mitgefühl beruhende Philosophie der Gewaltfreiheit von Mahatma Gandhi ist und wie man sie im Alltag anwenden kann. Ergänzt wird das Gespräch durch eine sehr eindrucksvolle Lesung von Texten Mahatma und Arun Gandhis durch den Schauspieler Robert Besta.

Aufzeichnungen werden nach und nach unter dem Tollhaus-Link bzw. auf YouTube (Suche nach Tollhaus TV#15) zur Verfügung gestellt.

Stand heute verfügbar sind:

Robert Besta liest Arun Gandhi

Arun Gandhi #1

Arun Gandhi #2

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Veranstaltungstipp

Andreas Zumach war schon oft u.a. auf Initiative des Friedensbündnisses in Karlsruhe, unter Corona-Bedingungen stattdessen heute der Hinweis auf seinen online-Vortrag „Russland und der Westen – Konfrontationseskalation ohne Ausweg? Was tun?“ am 22. März 2021:

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FCAS – Was Ist das?

Als Friedensbündnis gehen uns die Themen nicht aus, in Sachen Kriegsführung sind ansonsten konservativ agierende Regierungen leider sehr innovativ. Für uns selbst zum Einlesen in Vorbereitung auf zukünftige Aktionen und für alle als Denkanstoß eine Vortrag von Lühr Henken, gehalten auf der bundesweiten digitalen Zivilklauselveranstaltung zum Kampfflugzeugsystem FCAS (Future Combat Air System).

Vortrag FCAS

Auf dem nächsten Treffen wollen wir uns mit FCAS befassen und überlegen, ob und wie wir unter Corona-Bedingungen dazu etwas machen können, möglichst in Kooperation mit Friedensfreund*innen aus Frankreich.

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Rückblick Friedensratschlag

Nachdem der diesjährige Friedensratschlag online stattfinden musste, gibt es auch für diejenigen, die ihn verpasst haben, die Chance, zumindest einen Teil der Vorträge nachträglich zu hören:

Rückblick Friedensratschlag

Weihnachtsanzeige 2020

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Andres Zumach im Tollhaus

Mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach hier zwei Links zum Mitschnitt seiner Veranstaltung zum Hiroshima-Tag 2020 im Tollhaus, beide Funktionieren auch ohne Account auf den Plattformen:

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IALANA für Open Skies

Gerne stellen wir Ihnen als Friedensbündnis Karlsruhe aus aktuellem Anlass diese informative Pressemitteilung der IALANA (internationale Vereinigung der Rechtsanwälte gegen Atomwaffen) zur Verfügung:

IALANA fordert eigene Initiativen der Bundesregierung zur Erhaltung des “Open-Skies-Abkommens”

Die USA kündigen derzeit wichtige völkerrechtliche Verträge in Serie.
Erst das Atomabkommen mit dem Iran, dann den INF-Vertrag. Jetzt – wieder ohne jede Absprache mit den europäischen NATO-Partnern – den Vertrag über den offenen Himmel von 1992. Schließlich müsste der bilaterale New START-Vertrag zwischen Russland und den USA, der im Februar nächsten Jahres ausläuft, dringend für weitere 5 Jahre verlängert werden. Russland ist dazu bereit; aber die USA wollen offenbar auch diese letzte noch bestehende Begrenzung für die Aufrüstung mit neuen strategischen Atomraketen loswerden, indem sie die Einbeziehung Chinas fordern, das schon entschieden abgelehnt hat.

Der Vertrag über den offenen Himmel ist kein Abrüstungsvertrag und
dennoch ein wichtiges Ergebnis aus der Zeit der Beendigung des Kalten
Krieges: ein Vertrag, der für gemeinsame Beobachtungsflüge der
bisherigen Gegner in Ost und West “dem jeweils anderen den Himmel
öffnet”. Alle NATO-Staaten zuzüglich Schweden und Finnland und fast alle Nachfolgestaaten des Warschauer Pakts sind ihm beigetreten, so dass sein Vertragsgebiet heute praktisch die ganze nördliche Halbkugel der Erde umfasst, von “Vancouver bis Wladiwostok”.

Er basiert auf dem Konzept der kollektiven Sicherheit, gewährleistet
wechselseitig Transparenz und Vertrauen. Er dient damit auch der
Verifikation gemeinsamer völkerrechtlicher Abkommen. Alle beteiligten
Staaten können nach kurzfristiger Ankündigung über den beabsichtigten
Startflugplatz (3 Tage vorher)  und Route (24 h vor Start)  das
Staatsgebiet eines anderen Vertragsstaates auf beliebiger Route 
überfliegen und dabei Aufnahmen anfertigen, die dann wiederum allen
Vertragsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Dabei fliegen jeweils
Vertreter des überflogenen Staates mit und kontrollieren die Einhaltung
der vereinbarten Bedingungen (z.B.  Auflösung der Aufnahmen nicht unter 30 cm). Dazu werden die genutzten Flugzeuge mit den
Beobachtungseinrichtungen auch vorab zertifiziert. Im Zeitalter
hochauflösender Satellitenaufnahmen ist der Wert dieser Aufzeichnungen  für die Weltmächte mit eigenen Satelliten begrenzt; anders aber für die vielen kleineren Staaten, die so an Bilder kommen, die auf anderem Weg für sie nicht erhältlich sind. Immerhin erlauben die eingesetzten Sensoren, Raketen, Kampfpanzer und Flugzeuge nach Typen zu unterscheiden.

Der Vertrag ist 2002 in Kraft getreten und seither erfolgreich
praktiziert worden. Bisher wurden mehr als 1.500 Überflüge durchgeführt. Die USA behaupten jetzt, Russland verletze den Vertrag in mehrfacher Hinsicht und zwinge die USA zum Austritt.

Verletzt aber Russland den Vertrag wirklich?

Erhoben werden von den USA öffentlich drei Vorwürfe.

Zunächst wird allgemein behauptet, Russland nutze die Überflüge zur
Spionage. So sei 2017 Washington überflogen und kritische militärische
und politische Infrastruktur beobachtet worden. Da aber jeweils auch
US-Militär mitgeflogen war und vorher das Equipment kontrolliert hatte,
konnte ein nicht vertragsgemäßes Handeln nicht einmal substantiell
behauptet werden.  Zudem wurden die USA von Russland nur 70 Mal
überflogen, Russland/Belarus dagegen 500 Mal, wobei Vertreter der USA in 200 Fällen unmittelbar mit an Bord waren.

Der zweite Vorwurf betrifft einen 10 km breiten Streifen Russlands an
den umstrittenen Grenzen zu Georgien, wo Russland den Überflug nicht
erlaubt. Hintergrund ist der ungelöste Konflikt um die von Russland
anerkannte Unabhängigkeit von Abchasien und Südossetien.  Da diese
beiden Staaten nicht Vertragsstaaten im Open Skies-Vertrag   sind,
berief sich Russland auf die Vertragsbestimmung, den 10 km Streifen zum Nachbarstaat nicht zum Überflug freizugeben. Georgien verhindert im Gegenzug seit 2012 alle Überflüge Russlands.

Der dritte Vorwurf betrifft die nur 15.000 qkm große russische Enklave
Kaliningrad. Hier hat Russland 2015 einseitig und damit vertragswidrig
die erlaubte Flugstrecke auf 500 km begrenzt. Der Vertrag sah für die
Enklave Kaliningrad keine gesonderte Begrenzung vor, so dass es als Teil
des “westlichen Russlands” galt. (Für ganz Deutschland z.B. gilt eine
Begrenzung von 1.200 km, für den gesamten westlichen Teil Russlands
5.000 km.) Hintergrund für das Vorgehen Russlands bei der Begrenzung ist aber, dass Polen im Jahr 2014 die volle Distanz für das westliche
Russland von 5.000 km für einen stundenlangen mehrfachen Überflug
ausschließlich des Gebiets von Kaliningrad ausnutzte.  Der Vertragsbruch durch Russland ist zudem keine essentielle Vertragsverletzung: auch mit 500 km Flugstrecke kann das kleine Gebiet von Kaliningrad vertragsgemäß überwacht werden.

Die USA haben 2017 dann selbst den Vertrag gebrochen und einseitig
Alaska und Hawaii vom Überflug durch Russland ausgeschlossen. 

Im Herbst 2020 findet die nächste Überprüfungskonferenz des
Open-Skies-Vertrags statt. Die entstandenen Differenzen in der
Vertragsdurchführung könnten mit gutem Willen gelöst und die
Kündigungsgründe der USA ausgeräumt werden.

Die Vermittlerrolle fällt vor allem Deutschland und Frankreich zu. Sie
müssten sich zu Fürsprechern der europäischen Staaten machen, die den
amerikanischen Alleingang bei der Aufkündigung von Open Skies nicht
billigen, sondern am Vertrag festhalten wollen. Die Erklärung von
Außenminister Maas vom 21.05.2020, Deutschland “ bedauere den Ausstieg der USA aus dem Abkommen, auch wenn man die Zweifel der USA an der Einhaltung der Vertragsklauseln durch Russland teile”, lässt leider wenig von der ansonsten beanspruchten neuen größeren deutschen Verantwortung in der Welt erkennen. IALANA Deutschland fordert die Bundesregierung daher dazu auf, eigene politische  und diplomatische Initiativen zu ergreifen, um sich für die Erhaltung der Regelung über den offenen Himmel im Interesse der gemeinsamen Sicherheit in Europa und in der Welt einzusetzen.

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Ostermarsch 2020

Impressionen von einem ganz anderen Ostermarsch

Transparent amt DGB-Haus Karlsruhe
Pause auf der Ostermarsch Radtour
PACE-Fahne auf dem Balkon
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